Satzungsänderung ZV Kommunale Verkehrsüberwachung
08.02.2010
Satzungsänderung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Der Markt Geisenhausen weist aufgrund von Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG darauf hin, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern am 17. Dezember 2009 die fünfte Änderung der Verbandssatzung beschlossen hat. Die Satzungsänderung beinhaltet den Beitritt neuer Mitglieder zum Zweckverband. Die Änderungssatzung wurde mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 15.01.2010 rechtsaufsichtlich genehmigt und ist im Amtsblatt Nr. 2/2010 vom 22.01.2010 des Landkreises Altötting veröffentlicht.